AGB MH Modelmanagement

I. Allgemeines/Grundlagen

  1. Die nachfolgenden Bestimmungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen MH Modelmanagement (nachfolgend: „Agentur“) und den jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
  2. Die Agentur hat zahlreiche Models unter Vertrag, die von den Kunden für Foto oder Filmaufnahmen bei der Agentur gebucht werden können.
  3. Die Agentur berät ihre Kunden und bietet ihnen zum entsprechenden Auftrag passende Models an. Außerdem bietet die Agentur ihren Kunden den Zugang zu einer Model-Kartei, woraus der Kunde selbst passende Models aussuchen kann.
  4. Der Kunde bucht die ausgewählten Models bei der Agentur.

II. Ablauf der Buchung

  1. Der Kunde teilt der Agentur die gewünschten Auftragskonditionen (Ort, Zeit, Inhalt, Anzahl Models)mit. Daraufhin trifft die Agentur dann eine Auswahl an geeigneten Models, die dem Kunden vorgeschlagen werden.
  2. Alternativ kann der Kunde in der Model-Kartei selbst unverbindlich geeignete Models auswählen und diese Auswahl der Agentur mitteilen. Die Agentur klärt daraufhin die Verfügbarkeit der ausgewählten Models und schlägt dem Kunden die verfügbaren Models seiner Auswahl vor.
  3. Sobald sich der Kunde für ein Model entschieden hat, stellt die Agentur eine verbindliche Buchungsanfrage an das Model. Die Agentur teilt dem Kunden innerhalb von zwei Werktagen (Mo – Fr innerhalb von 24 Stunden) mit, ob der Auftrag mit dem Model zu Stande kommt, oder nicht. Nach Ablauf der 24 Stunden gilt die Anfrage als abgelehnt.
  4. Die Annahme des Auftrages ist abhängig von der Zusage des jeweiligen Models. Nach der Annahme des Auftrages durch das Model teilt Die Agentur dies dem Kunden mit. Erst dann ist das entsprechende Model für den konkreten Auftrag verbindlich gebucht.
  5. Der Kunde kann ein Model auch für einen bestimmten Termin lediglich reservieren. Diese Reservierung muss jedoch innerhalb von drei Werktagen (Mo – Fr jeweils bis 17.00 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn bzw. innerhalb eines Werktages nach Aufforderung der Agentur durch eine Festbuchung bestätigt werden. Erfolgt keine Bestätigung kann die Agentur die Verfügbarkeit des Models nicht mehr garantieren.
  6. Fällt das gebuchte Model kurzfristig aus (z.B. wegen Krankheit), kann die Agentur dem Kunden nach vorheriger Absprache ein vergleichbares und für den entsprechenden Auftrag passendes Ersatzmodel schicken, es sei denn, es ist etwas anderes explizit vereinbart.
  7. Es ist dem Kunden untersagt, das durch MH Modelmanagement vermittelte und gebuchte Model für Folgebuchungen über eine andere Modelagentur zu buchen. Diese Vereinbarung gilt für eine Dauer von 2 Jahren.
  8. Ferner ist dem Kunden untersagt, das Model auf privatem Wege zu kontaktieren und entsprechend zu buchen.

III. Wetterbuchungen

1. Wetterbuchungen sind Buchungen, die von einer bestimmten Wetterlage abhängig sind. Sie sind nur am Wohnort/Aufenthaltsort des Models möglich und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen (klares Wetter/Sonnenschein).

2. Liegen die vereinbarten Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar, kann der Kunde die Buchung gegenüber der Agentur bis zu 3 Werktagen vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn absagen. Für diesen Fall beträgt das Ausfallhonorar 50 % der vereinbarten Vergütung. Bei späteren Absagen fällt die vereinbarte Vergütung in vollem Umfang an.

IV. Stornierung der Buchung

  1. Wird eine Buchung vom Kunden innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin storniert, fällt die vereinbarte Vergütung an, sofern nichts anderes vereinbart ist (z.B. bei Wetterbuchungen).
  2. Bei Aufträgen, die besonders risikoreiche Aufnahmen beinhalten, hat der Kunde dies der Agentur im Rahmen der Auftragsplanung anzukündigen und eine entsprechende Versicherung für das Model abzuschließen. Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist das Model berechtigt, seine Leistung zu verweigern.

V. Vergütung/Spesen

  1. Die Vergütung beinhaltet die Agenturleistung, die Modelgage und das Entgelt für die Übertragung der Nutzungsrechte welche gesondert ausgewiesen werden, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Die Höhe der Vergütung wird individuell an die Anforderungen des Auftrages (Tagesbuchung/Halbtagsbuchung/Wetterbuchung/Reisekosten etc.) angepasst.
  3. Die Vergütung wird fällig mit Rechnungsstellung durch die Agentur.
  4. Eventuell anfallende Spesen (z.B. Reisekosten) werden je nach Vereinbarung im Auftrag vom Kunden übernommen.

VI. Haftung

  1. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Agentur, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.
  2. Von dem unter Absatz 1 bestimmten Haftungsausschluss teilweise ausgenommen ( s. Absatz 3 ) sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls teilweise ausgenommen ( s. Absatz 3 ) ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.
  3. Die unter Absatz 2 beschriebenen, ausgenommenen Schadensersatzansprüche gelten nicht für jegliche, mit COVID 19 in Verbindung stehende, Situationen.
  4. MH Modelmanagement kann nicht für Falschaussagen bzw Fehlinformationen der Modelle haftbar gemacht werden. Insbesondere zu Angaben, die mit COVID 19 in Zusammenhang stehen. ( nicht erbrachte Testung zum Nachweis einer möglichen COVID 19 Erkrankung, Impfnachweise, etc… )
  5. Der Kunde haftet gegenüber der Agentur für die körperliche Unversehrtheit der Models während des Shootings sowie auf dem Hin- und Rückweg, soweit er Einfluss darauf hatte.
  6. Der Kunde haftet auch für die Einhaltung der jeweils geltenden Arbeits- und Jugendschutzbestimmungen.

VII. Nutzungsrechte

  1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit der Vergütung dem Kunden die Nutzungsrechte an den Aufnahmen des Models für die Dauer eines Jahres innerhalb der BRD für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt.
  2. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens 2 Monate nach Erstellung der Aufnahmen.
  3. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere für Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos, sowie jede Nutzung des Namens des Models bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung des Models.
  4. Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung an die Agentur übertragen. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung der Vergütung ist unzulässig.

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Ist der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als Vereinbart. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in diesen Fällen Langenfeld.
  2. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Textform i.S.d. § 126b BGB.

Stand: 19.08.2019